Todesfall / Totengedenken

Der Abschied von einem vertrauten Menschen ist immer schmerzhaft. Jeder Mensch hinterlässt Lücken in der Familie, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Gemeinschaft.

In den ersten Stunden nach dem Sterben sind nebst persönlichem Trauern viele Entscheidungen zu treffen. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Die Seelsorger/in sind erreichbar über die Pfarreisekretariate oder über die angesagte Handynummer des Telefonbeantworters.

Beromünster: 041 930 15 41
Neudorf: 041 930 16 66
Pfeffikon: 062 771 15 08
Rickenbach: 041 930 12 26
Schwarzenbach: 062 771 14 33

Sterbegebet

Auf besonderen Wunsch wird in den Tagen vor der Beerdigung in einem Sterbegebet, das Sie selber gestalten können oder einem Seelsorger anvertrauen, der verstorbenen Person gedacht.

Trauerfeier, Abschiedsgottesdienst

Der Abschiedsgottesdienst bietet Zeit und Raum für alle, um Abschied zu nehmen. Er versammelt Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Arbeits- und Vereinskollegen und die Dorfgemeinschaft zum gemeinsamen Gebet für den/die Verstorbene/n. Für die Angehörigen ist dies ein grosser Trost. Sie fühlen sich getragen und nicht allein gelassen in ihrer Trauer.

Beerdigung auf dem Gemeindefriedhof

Für das Friedhofswesen ist die Einwohnergemeinde zuständig. Das Gebiet unserer fünf Pfarreien umfasst die Gemeinden von Beromünster und Rickenbach. Todesfälle müssen auf dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde gemeldet werden.

Gemeinde Beromünster
Friedhofverwaltung
Tel. 041 932 14 38

Gemeinde Rickenbach
Friedhofverwaltung
Tel. 041 932 00 20

Totengedenken - Dreissigster, Jahresgedächtnis oder Jahrzeit

Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod („Dreissigster“) sowie das Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Bewältigung der Trauer sein.

Bitte wenden Sie sich an Ihr Pfarreisekretariat, um ein Gedächtnis anzumelden oder eine Jahrzeitstiftung abzuschliessen.